Gesetzgebung

Beratung, Gesetzgebung
 

Pflicht seit 2009:

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken.

Baden-Württemberg Spezial:

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Altbauten (EWärmeG)

Das EEWärmeG des Bundes regelt den Neubau. Baden-Württemberg geht einen Schritt weiter und hat als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen.

 

EEWärmeG

EWärmeG

Für alle Bauherren im Neubau:

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

zum Gesetz

Modernisierer in Baden Württemberg

Erweiterung des EEWärmeG auf den Bestand.

zum Gesetz

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Kontakt

 
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Gesetzgebung

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